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Sexueller Missbrauch

Bis heute gibt es keine allgemeingültige Definition von sexuellem Missbrauch an Kindern, jedoch wird in der Literatur häufig zwischen einer engen und einer weiten Definition differenziert.

Kempe und Kempe verstehen darunter die Beteiligung noch nicht ausgereifter Kinder und Jugendlicher an sexuellen Aktivitäten, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie deren Tragweite noch nicht erfassen können. Dabei benutzen zumeist männliche Erwachsene Kinder zur eigenen sexuellen Stimulation und missbrauchen das vorhandene Macht− oder Kompetenzgefälle zum Schaden des Kindes.

Nach Aamann und Wipplinger haben alle Definitionsversuche gemeinsam, dass in der Regel zwischen Täter und Opfer ein Gefälle im Hinblick auf das Alter, Reife und der Macht besteht und dass es sich um sexuelle Übergriffe handelt, die meistens gegen den Willen des Kindes erfolgen.

Der Ausdruck „Sexueller Missbrauch von Kindern“ ist missverständlich, da man annehmen könnte, es gäbe so etwas wie einen (erlaubten) Ge-Brauch und seine negative Ausformung, den Miss-Brauch. Dies ist jedoch nicht der Fall. „Sexueller Missbrauch“ meine einen sexuell motivierten Missbrauch der Erziehungsverantwortung und des ungleichen Machtverhältnisses eines Erwachsenen gegenüber einem Kind.

Rechtliche Situation in Österreich:
Sie ist anhand diverser Paragrafen im Strafgesetzbuch (STGB) festgehalten. Laut Tatbestand sind folgende Straftaten zu unterscheiden:
Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§206)
Sexueller Missbrauch von Unmündigen (§207)
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§207b)
Sittliche Gefährdung von Personen unter 16 (§208, §211)

Link zu Prozessbegleitung STGB