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Kinderschutz
Im Kinderschutz
gilt der Grundsatz der Familienhilfe: so wenig wie möglich in die
Familie eingreifen, aber soviel Intervention wie nötig bieten, um
den Schutz des Kindes zu sichern.
Für die Sicherheit von Kindern haben grundsätzlich die Eltern bzw. obsorgeberechtigte Erwachsene zu sorgen.
Kinderschutzarbeit bedeutet die Unterstützung dieser Personen oder
Professionisten die mit Kindern arbeiten, mit dem Ziel, den Schutz des
Kindes zu gewährleisten. Im Speziellen bei sexuell motiviertem
Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, physischer oder
psychischer Gewalt und Vernachlässigung.
Liste der Kinderschutzeinrichtungen in Österreich (PDF)

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